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Katrin E. Sattelmair

ERBRECHT

Erbfolge, Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung

Icon - Erbrecht - Ein Zertifikat

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen und seines Nachlasses. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen für die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen, ebenso wie die Rechte und Pflichten seiner Nachkommen oder Erben. Das Erbrecht bietet für Erblasser und Erblasserinnen außerdem zahlreiche Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge durch letztwillige Verfügungen selbst zu gestalten:   

Gesetzliche Erbfolge:

Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Wer, in welcher Reihenfolge und mit welchem Anteil am Nachlass gesetzlicher Erbe geworden ist, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Pflichtteil:

Das Erbrecht garantiert nahestehenden Personen, wie Ehepartnern, Kindern oder Eltern, einen Pflichtteil am Nachlass, wenn sie im Testament des Erblassers nicht bedacht wurden. Diese Pflichtteilsberechtigten können nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden, sondern haben einen gesetzlichen Anspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Testamentsvollstreckung:

Bestandteil der letztwilligen Verfügung eines Erblassers können die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers sein. Die Aufgaben und die rechtlichen Befugnisse des Testamentsvollstreckers bestehen in der Umsetzung der letztwilligen Verfügung des Erblassers. In der Regel hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, auseinanderzusetzen und den Anweisungen im Testament entsprechend unter den Erben aufzuteilen.

Testament:

In einem Testament können Erblasser letztwillige Verfügungen hinsichtlich der Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod festlegen. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, wie beispielsweise das eigenhändige Testament, das notarielle Testament, das gemeinschaftliche Testament für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner oder den Erbvertrag.

Erbengemeinschaft:

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. In einer Erbengemeinschaft verwalten die Erben das geerbte Vermögen gemeinschaftlich. Eine Erbengemeinschaft ist grundsätzlich nicht auf Dauer ausgelegt. In der Regel soll oder muss die Erbengemeinschaft den Nachlass aufteilen. Die Verwaltung und die Aufteilung des Nachlasses können zu rechtlichen Fragen und Konflikten führen, insbesondere wenn die Erben unterschiedliche Interessen haben.

Erbschein:

Ein Erbschein ist das Dokument, mit dem sich der Erbe im Rechtsverkehr als Berechtigter ausweisen kann. Ein Erbschein ist erforderlich, wenn der Erblasser kein oder kein notarielles Testament hinterlassen hat. Er wird benötigt, um rechtliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Nachlass durchführen zu können, zum Beispiel, um Konten auflösen, Mietverträge kündigen oder Grundstücke übertragen zu können.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen bei:

• Testamentsgestaltungen

• Erbscheinsanträgen

• Pflichtteilsansprüchen

• Erbauseinandersetzungen

• der Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen

• Testamentsvollstreckungen

In dem Fall sind wir gern für Sie da.

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