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Katrin E. Sattelmair

SANIERUNG / SCHULDENREGULIERUNG

Sanierung, Schuldenregulierungs-, Verbraucher-, Regelinsolvenz-Verfahren

Icon - Sanierung-Schuldenregulierung- Hand hält Waage

Das Insolvenzrecht bietet Privatpersonen, Selbständigen, ehemaligen Selbständigen Möglichkeiten zur Entschuldung und Sanierung.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Privatpersonen können sich über die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahren entschulden. Dafür muss zunächst ein außergerichtlicher Schuldenregulierungsversuch auf der Basis eines Schuldenregulierungsplans mit allen Gläubigern versucht werden. Kommt keine Einigung mit den Gläubigern zustande, können Privatpersonen einen Insolvenzantrag sowie einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, dauert das Verfahren drei Jahre vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens steht die Aussicht auf die Erteilung der Restschuldbefreiung. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, bedeutet dies eine vollständige Entschuldung.

Regelinsolvenzverfahren

Für Selbständige und ehemals Selbständige kommt Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens in Betracht. Dieses Verfahren unterscheidet sich von einen Verbraucherinsolvenzverfahren dadurch, dass die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nicht zwingend vorgesehen ist.

Rechtsanwältin Sattelmair berät Privatpersonen und Selbständige bei der Sanierung und/oder Durchführung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, insbesondere

• bei der Vorbereitung und Begleitung außergerichtlicher Schuldenbereinigungspläne

• Vorbereitung von Insolvenzanträgen

• Vertretung in Insolvenzverfahren

In dem Fall sind wir gern für Sie da.

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WIR SIND FÜR SIE DA!
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